Fr Feb 23, 2007 7:30 MEZ
Hannover (Reuters) – Die Bundesländer haben sich auf ein umfassendes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden verständigt, das auch für Gaststätten gelten soll.
Betroffen seien Behörden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungs-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ebenso wie Gebäude des Gesundheitswesens, sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann am Freitag nach einem Bund-Länder-Treffen in Hannover. Eingeschlossen seien auch Theater, Kinos, Museen und Diskotheken. In Gaststätten soll Rauchen nur in extra ausgewiesenen und abgetrennten Räumen möglich sein. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen aber die Möglichkeit für Gaststätten prüfen, sich als Raucherlokale auszuweisen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer begrüßten die Einigung.
Ross-Luttmann sagte, die Vorschläge seien einstimmig verabschiedet worden. Die CDU-Politikerin verwies allerdings darauf, dass die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch von den Landesregierungen und von den Ministerpräsidenten gebilligt werden müssten. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff zeigte sich zuversichtlich, dass die Regelungen im Herbst in Kraft treten können. Er räumte ein, dass es bei den Bestimmungen für Gaststätten durch die Protokollnotiz Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens Unterschiede zwischen den Ländern geben werde. Die von seinem Bundesland durchgesetzte Möglichkeit zur Ausweisung spezieller Rauchergaststätten sei aber nur als Ausnahmetatbestand gedacht. Als Beispiel führte er Eckkneipen an, die nur aus einem Raum bestünden und keine Raucherzimmer ausweisen könnten. Die Gaststätten bildeten bei den Verhandlungen über ein Rauchverbot den größten Knackpunkt. Die Ministerpräsidenten wollen Ende März darüber beraten.
SEEHOFER UND SCHMIDT WÜRDIGEN ENTSCHEIDUNG
Bundesverbraucherschutzminister Seehofer sprach von einem „Quantensprung für den Gesundheitsschutz“ und einem seit langem überfälligen Schritt. Es gebe in Räumen keinen gefährlicheren Stoff als den Tabakrauch. Daher bestehe die Pflicht, Nichtraucher zu schützen. Schmidt sagte, gemeinsam mit den von der Bundesregierung geplanten Rauchverboten in Einrichtungen des Bundes würden Nichtraucher in Deutschland demnächst umfassend vor dem Passivrauchen bewahrt. Schmidt versprach, der Bund werde die Arbeitsstättenverordnung entsprechend der Beschlüsse der Länder rasch verändern. Dies habe Arbeitsminister Franz Müntefering zugesichert.
Ausnahmen vom Rauchverbot soll es der Beschlussempfehlung in öffentlichen Gebäuden nur geben, „wenn zwingende konzeptionelle oder therapeutische Gründe“ dies rechtfertigten oder die Privatsphäre gewahrt bleiben müsse. Das Papier listet den Justiz- und Maßregelvollzug, Alten- und Pflegeheime und Studentenwohnheime auf.
BEI VERSTOSS GEGEN RAUCHVERBOT DROHEN GELDSTRAFEN
Schmidt und Seehofer kündigten an, das Bundeskabinett werde ihren Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz am Mittwoch verabschieden. Damit soll das Rauchen in allen Einrichtungen des Bundes wie Behörden, Dienststellen, Gerichten, Anstalten und Stiftungen sowie auf Bahnhöfen unterbunden werden. Ebenfalls sollen Nichtraucher in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zügen, Flugzeugen, Taxis oder Fähr- und Linienschiffen vor Passivrauchen geschützt werden. Laut Schmidt soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet sein.
Ein Verstoß soll nach dem Reuters vorliegenden Entwurf wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße zwischen fünf und 1000 Euro belegt werden. Schmidt sagte, wenn ein Verbot eingehalten werden solle, müssten Bußgelder festgesetzt werden. Die genaue Höhe variiere je nach Ort und Fall. Auch Seehofer verteidigte den Plan: „Ein Verbot ohne Sanktionen würde zum Spielball der Kabarettisten.“ Die Länder planen ebenfalls, Verstöße gegen das Rauchverbot in ihrem Bereich als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Quelle: Reuters