Archive for the ‘heise online’ Category

Sieben Weltwunder gewählt

Sonntag, Juli 8th, 2007
08.07.2007 11:24

Mehr als 70 Millionen Menschen haben sich via Internet an der Kampagne New7Wonders[1] beteiligt, die die Wahl der sieben wichtigsten Bauwerke der Welt zum Ziel hatte.Gekürt wurden am gestrigen Samstag Abend im Rahmen einer Gala in Lissabon die Chinesische Mauer[2], die Felsenstadt Petra[3] in Jordanien, die Maya-Ruinenstadt Chichen Itza[4] auf der mexikanischen Halbinsel Yucatan, die Christusstatue[5] in Rio de Janeiro, das Colosseum[6] in Rom, die Inka-Stadt Machu Picchu[7] sowie das Mausoleum Taj Mahal[8] in Indien.Die Kampagne New7Wonders hatte der Schweizer Bernard Weber als Privatinitiative im Jahr 2000 gestartet[9]. Von den Bauwerken der ursprünglichen, aus der Antike überlieferten Liste der sieben Weltwunder[10] sind lediglich die Pyramiden von Gizeh noch zu bestaunen.Die Unesco hat sich indes als Hüterin des Weltkulturerbes vor der Wahl der neuen sieben Weltwunder distanziert[11], denn die Kampagne genüge keinen wissenschaftlichen Kriterien. Ziel der Unesco sei es, die Länder zu unterstützen, ihre bewahrenswerten Bauwerke zu identifizieren und zu schützen. Es sei nicht genug, Stätten von symbolhaftem oder emotionalem Wert auf eine Liste zu setzen.(kav[12]/c’t) (kav/c’t)

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/92375

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.new7wonders.com/index.php?id=476
[2] http://www.friendsofgreatwall.org/
[3] http://www.brown.edu/Departments/Anthropology/Petra/
[4] http://www.lost-civilizations.net/mayan-pyramids-chichen-itza.html
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Christo_Redentor
[6] http://roma.arounder.com/colosseo/index.html
[7] http://whc.unesco.org/pg.cfm?cid=31&id_site=274
[8] http://whc.unesco.org/pg.cfm?cid=31&id_site=252
[9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/9858
[10] http://de.wikipedia.org/wiki/Sieben_Weltwunder
[11] http://portal.unesco.org…
[12] mailto:kav@ct.heise.de

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92375/from/atom10

Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Sonntag, März 11th, 2007

12.02.2007 15:07

 Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.Trotz dieses Verbots meldete sich der Nutzer zum Teil unter Angabe falscher Personendaten mehrfach erneut an. Nachdem der Verlag Klage erhoben hatte, gab der User in der mündlichen Verhandlung schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich strafbewehrt, es zu unterlassen, sich an den bei heise online bereitgehaltenen Foren zu beteiligen. Im Rahmen des nun vorliegenden Urteils hatte das Gericht unter anderem über die Aufteilung der Verfahrenskosten hinsichtlich des Forenausschlusses zu entscheiden. Diese habe der Beklagte zu tragen, da er „im Rechtsstreit unterlegen wäre“.

Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer „nicht unerheblichen Haftungsrisiken“ ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

Diesen Vertrag habe der Verlag wirksam gekündigt. Ein weiteres Festhalten an der Vereinbarung sei nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe. So liege in der Angabe eines falschen Namens bei der Anmeldung eine vorsätzliche Täuschung, die bereits für sich allein genommen geeignet sei, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören. Zudem hatte der Beklagte auch mehrfach E-Mails geschrieben, in denen er sich über den Verlag belustigt und weitere Vertragsverletzungen angekündigt hatte.

Das LG München bestätigte damit die Existenz[1] des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber. Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird. Für Forenanbieter dürfte es damit künftig einfacher werden, zumindest namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an den virtuellen schwarzen Brettern auszuschließen. (Joerg Heidrich) /

(hob[2]/c’t) (hob/c’t)
 


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  [2] mailto:hob@ct.heise.de

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