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Bill Gates gründet neue Firma

Donnerstag, Oktober 23rd, 2008
  • Bill Gates kann es nicht lassen: Kaum ist der Multi-Milliardär im Ruhestand, gründet er gleich ein neues Unternehmen. Die Denkfabrik bgC3 soll sich mit gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen beschäftigen. Gates selbst will dabei sein Hauptaugenmerk weiter auf seine Wohltätigkeitsarbeit legen – seine Rolle als großer Prophet der Technologie-Branche will er sich aber offenbar nicht nehmen lassen. Geld verdienen will der Microsoft-Gründer mit seinem Unternehmen allerdings nicht. Wie ein Insider dem amerikanischen Magazin TechFlash berichtete, soll der Think Tank bgC3 nicht profitorientiert sein, sondern Bill Gates bei seinen zahlreichen Aktivitäten unterstützen. Die sind schließlich vielfältig: Neben seinem weltweiten Engagement für wohltätige Zwecke ist der Software-Mogul nach wie vor als Berater für Microsoft tätig. Dafür will sich Gates wie bisher den neuesten Entwicklungen in der Technologie-Branche widmen, um so Visionen für die Zukunft seines alten Konzerns entwerfen zu können. Futuristische Büros für Visionen von der Zukunft Für die Arbeit an der Zukunft scheint der Think Tank denn auch gut gerüstet. TechFlash-Reporter Todd Bishop berichtet, dass die Räume des Unternehmens in Kirkland im US-Bundesstaat Washington keinem üblichen Büroumfeld ähneln würden. So soll die Niederlassung vollgestopft sein mit der neuesten Microsoft-Technologie. Besucher werden offenbar von einem Surface-Computer begrüßt, auf dem sie sich in ein virtuelles Gästebuch eintragen können – die Geräte sollen erst demnächst auf den Markt kommen.
  • Quelle: http://computer.t-online.de/c/16/60/63/26/16606326.html
  • Quelle: webnews.de
  • Finanzkrise Stoff für eine Komödie!

    Donnerstag, Oktober 23rd, 2008

    Loriot sieht in der Finanzkrise Stoff für eine Komödie! Für Vicco von Bülow alias Loriot, der am 12. November seinen 85. Geburtstag feiert, hat die momentan grassierende Finanzkrise auch seine guten Seiten. Wie er in einem Interview mit der „Zeit“ sagte, biete die Krise jede Menge Stoff für einen komischen Film.„Komik entsteht immer nur aus dem Ernst. Wenn man einen Film konstruieren würde, in dem Herren ernsthaft über Bargeld reden und was zu tun sei, um weiter Milliardär zu sein, und schließlich als Rumpelstilzchen enden, könnte daraus ein Film mit bescheidener Komik entstehen“, so der Humorist.Damit will er die Taten der Spekulanten aber nicht verharmlosen. „Es sind Verbrecher in eleganter Maske“, rechnet Loriot mit den Bankern ab.

    Wie Behörden Bürgerrechte aushebeln

    Donnerstag, Oktober 23rd, 2008

    Widerspruch – Wie Behörden Bürgerrechte aushebeln          

    Joachim S. aus Mülheim in Nordrhein-Westfalen soll gleich zweimal für die Straßenreinigung zahlen. Einmal für die Straße, die vor seinem Haus verläuft. Das macht er schon immer. Doch nun soll er auch noch für eine Straße zahlen, die gar nicht an sein Grundstück grenzt. 

     

    „Wir sollen plötzlich für eine Straße zahlen, die hinter diesem Wall liegt, obwohl wir sie gar nicht sehen können, sondern nur hören. Und das finde ich empörend.“ Joachim S.

     

    Und das nicht nur für dieses Jahr, sondern für vier Jahre rückwirkend – laut Bescheid etwa 175 Euro.

     

    Joachim S. will Widerspruch einlegen, doch das ist nicht mehr möglich. Seit Ende 2007 ist das einfache und kostengünstige Widerspruchsverfahren in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Damit bleibt für Betroffene nur die Wahl zwischen Zahlung der Gebühr oder dem kostspieligen Klageweg.

    Fragwürdiger Bürokratieabbau

     

    Nordrhein-Westfalen ist kein Einzelfall. Immer mehr Bundesländer halten das Widerspruchsverfahren für überflüssig und schafften es ganz oder teilweise ab. Zuständig für die Abschaffung sind die Innenministerien. In Nordrhein-Westfalen heißt es, das Widerspruchsverfahren habe die Kommunen viel Geld und Zeit gekostet. Mit der Abschaffung würde man Geld sparen und vor allem Bürokratie abbauen. 

     

    Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz halten dies für den falschen Weg:

     

    „Das ist kein Abbau von Bürokratie, die Bürokratie bleibt ja erhalten, es ist nur ein Abbau von Rechtschutz zu Ungunsten des Bürgers. Und es wird als Bürokratieabbau und als schlanker Staat verkauft und das ist ein Etikettenschwindel sondersgleichen.“ Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz, Verwaltungsrecht

     

    Verwaltungsrichter werfen den Behörden vor, das Problem einfach nur zu verlagern – auf die Verwaltungsgerichte. So hat sich nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Nordrhein-Westfalen die Zahl der neuen Fälle gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt: auf 10.256 Klagen.

     

    „Die Klagen beschäftigen sich mit Banalitäten, mit kleinen Detailfehlern … Die wären in der Behörde beim Widerspruchsverfahren problemlos selbst aufgefallen. Nun müssen wir – als Richter – diese Arbeit tun und auf die Fehler hinweisen. Das ist unnötig.“ Christoph Heydemann, Vorsitzender Bund der Verwaltungsrichter

     

    Joachim S. und die anderen Anwohner aus Mülheim waren nun gezwungen, einen Anwalt zu bezahlen und die Gerichtskosten vorzuschießen. Jeder von den Anwohnern musste einzeln Klage erheben. 

     

    Letztlich mit Erfolg. Denn kurz nach Klageeinreichung hat die Stadt Mülheim plötzlich die Bescheide aufgehoben. Zu einer Verurteilung ist es gar nicht erst gekommen. Der Grund: Die Richterin hat sich bereits vor Prozessbeginn mit der Stadt in Verbindung gesetzt und deutlich gemacht, dass deren Rechtsauffassung auch in einer Verhandlung keinen Bestand hätte. 

     

    Nun muss die Stadt die entstandenen Kosten der Betroffenen übernehmen. Für Experten wie Prof. Friedhelm Hufen ist klar:Um solche Probleme kostengünstig und bürgerfreundlich zu lösen, sollte man das Widerspruchsverfahren nicht abschaffen, sondern verbessern.

     

    „Der große Witz der Geschichte ist, nicht nur in der Wissenschaft sondern auch in der Politik redet alles von Mediation. Das heißt: Konflikte sollen bereinigt werden, bevor es zur Gerichtsbarkeit kommt. Aber gleichzeitig schafft man das wichtigste Verfahren der Mediation, nämlich das Widerspruchsverfahren ab. Das ist unsinnig.“ Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz

     

    Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 21.10.2008. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

     

    TELnic – digitale Visitenkarte im Netz

    Sonntag, Oktober 12th, 2008

    Webwork-Stream:TELnic – digitale Visitenkarte im Netz

    3. Oktober 2008

    Für das eigene Reputationsmanagement ist die eigene Visitenkarte im Netz das minimum an digitaler Präsentation der eigenen Person. Alseits beliebt ist das Darstellen der eigenen Person durch Websites und Blogs, wobei der Kernpunkt für ein erfolgreiches Business Management, die Bereitstellung von Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme oft im Content der Selbstdarstellung untergehen oder gar im “mobilen Modus” via Mobile Phone selten direkt aubzurufen sind.

    Diesem Problem hat sich die Firma TELnic gestellt und bietet ab Dezember jedem interessierten die Möglichkeit, seine eigene .tel Domain zu reservieren  (ab Februar 2009 zu registrieren) und den Service der Erstellung einer digitalen Präsenz in Anspruch zu nehmen. Wer sich dafür entscheidet, kann auf seiner .tel Businesscard neben den allgemeinen Informationen über seine Person, wie auf herkömmlichen Business Cards ebenso die Veröffentlichung von Kontaktdaten wie Skype oder Instand Messenger vornehmen, um eine schnelle Kontaktaufnahme des Geschäftspartners zu ermöglichen und weitere relevante Informationen zur Verfügung stellen.

    Die Spartanität der digitalen Visitenkarte ermöglicht ein schnelles Aufrufen und rasentes Abrufen der gewünschten Informationen über den Eigentümer und ermöglicht ein direktes Anwählen von Telefonnummern mit dem Mobiltelefon oder PDA. Zudem hat der Egentümer einer .tel Business Card die Möglichkeit seinen Standort via Google Maps den Geschäftspartnern mitzuteilen, oder in einem Passwortgeschützten Bereich auch persönliche Daten zur Verfügung zu stellen.

    Die Reservierung einer TELnic Domain kann ab Dezember diesen Jahres durchgeführt werden, wobei Namen von Unternehmen oder Marken können nicht Registriert werdeb, da TELnic.org den Rechteigentümern ein Vorkaufsrecht einräumt, welches wohl kaum anzufechten sein wird.

    Ob sich der Service durchsetzen wird ist fraglich, allerdings ist durch die Genemigung einer eigenen Domain-Endung .tel ein Grundstein für eine erfolgreiches Startup gesetzt und eine 10 jährige Entwicklungsphase des Online Business Card Services verspricht eine erfolgreiche Zukunft für das Geschäftsmodel.

    Quelle: http://www.webnews.de/…
    Quelle: http://x-stream.de/webwork/telnic-digitale-visitenkarte-im-netz

    Es gibt viele Wege zum eigenen Blog

    Donnerstag, Oktober 9th, 2008

    Unter http://www.blogbar.de/software.php habe ich eine interessante Seite gefunden, die sich mit Bloganbietern und Blogsoftware beschäftigt. Ich habe den Link in die Blogroll aufgenommen.

    T-Sinus 411 & T-Easy C411 sind nicht betroffen

    Donnerstag, Oktober 2nd, 2008

    Die schnurloses Telefone T-Sinus 411 und T-Easy C411 sind
    nicht vom Betriebsverbot betroffen gemäß Kundenservice der Deutschen Telekom.

    Die Deutsche Telekom AG vertreibt seit mehr als 10 Jahren
    keine schnurlosen Telefon mit dem analogen CT1+-Standard mehr.

    Das Sinus 411 und Easy C411 arbeiten also bereits mit dem
    digitalen DECT-Funkstandard, welcher auch nach 2008 genutzt
    werden darf.

    Anrufen verboten

    Donnerstag, Oktober 2nd, 2008

    sueddeutsche.de
    Ressort: Computer
    27.05.2008    10:41 Uhr
    Frequenz-Wechsel
    Schnurlose Telefone aus den 90er Jahren dürfen ab 2009 nicht mehr benutzt werden. Wer es dennoch tut, muss eine saftige Strafe zahlen.

    Riesige, schwere drahtlose Telefon aus den vergangenen Jahrzehnten dürfen ab 2009 nicht mehr benutzt werden.

    Hunderttausende Verbraucher dürfen ihr schnurloses Telefon aus den 90er Jahren ab dem kommenden Jahr nicht mehr benutzen. Die Frequenzen, auf denen diese Telefone funken, wurden für eine andere Nutzung zugeteilt, wie eine Sprecherin der Bundesnetzagentur mitteilte. Danach werden die Frequenzen künftig für den Mobilfunk genutzt. Wer ab 2009 dennoch weiterhin mit einem Telefon des Standards CT1+ oder CT2 telefoniert und eine Störung verursacht, muss mit einer Zahlung von rund 1600 Euro rechnen.

    Die ab 2009 nicht mehr zulässigen Telefone sind laut Bundesnetzagentur daran zu erkennen, dass sie teils ein „beachtliches Gewicht“ haben. Sie heißen Sinus 1 bis 5, haben eine Kennzeichnung wie das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet.

    Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Februar mitgeteilt, dass die Frequenz für Telefone des Typs CT1+ und CT2 nicht verlängert wird. Verbände und Verbraucherschützer wurden informiert und hätten Einspruch erheben können. Doch niemand reagierte. Martin Bobrowski vom Bundesverband Verbraucherzentralen sagte Plusminus: „Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft.“

    Quelle: http://www.sueddeutsche.de

    PDF-Dokument-Tag

    Donnerstag, Oktober 2nd, 2008

    Beträge, die ein PDF-Dokument beinhaltet oder auf ein externes verweisen, sind jetzt mit dem Tag (Kategorie) „PDF-Dokument“ gekennzeichnet.

    -> http://de.wikipedia.org/wiki/Tag_(Informatik)

     Hinweise zu PDF-Dokumenten finden Sie hier.

    Neue Blog-Seite: PDF-Dokumente

    Donnerstag, Oktober 2nd, 2008

    Für PDF-Dokumente wurde eine Service-Seite im Blog eingerichtet.

    Diese Telefone sind ab 2009 verboten (II)

    Donnerstag, Oktober 2nd, 2008

    Dienstag, 03. Juni

    FREQUENZEN NEU VERGEBEN –
    GELDSTRAFEN BEI WEITERER NUTZUNG

    Schnurlos: Diese Telefone sind ab 2009 verboten
    von Jan Johannsen

    Schnurlose Telefone haben in vielen Millionen
    Haushalten Einzug gehalten. Für ältere Geräte der ersten
    Generation nach den Standards CT1+ und CT2 kommt
    das Ende am 31. Dezember 2008. Dann teilt die
    Bundesnetzagentur ihren Frequenzbereichen neue
    Aufgaben zu. Die Nutzung der alten Telefone ist ab dem
    1. Januar 2009 unter Androhung von Geldstrafen
    verboten.

    Die Zuteilung von Frequenzbereichen ist immer befristet.
    Die Mitgliedsländer der Konferenz der europäischen
    Post- und Telekommunikationsverwaltungen haben sich
    geeinigt, die europaweiten Frequenzzuweisungen zu
    ändern.

    Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 bis 887 /
    930 bis 932 Megahertz) wurde inzwischen europaweit für
    die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet.
    Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 bis
    868,1 Megahertz) steht zukünftig Funkanwendungen
    kleiner Reichweite zur Verfügung.

    Verstöße können über 1.000 Euro kosten

    Ab dem 1. Januar 2009 kann es teuer werden: Die
    Nutzung von Telefonen der Standards CT1+ und CT2
    kann die neuen Aufgaben der Frequenzbereiche stören.
    Ermittelt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei
    der Eingrenzung von Funkstörungen ein altes
    schnurloses Telefon als Verursacher der Störung, so wird
    dem Besitzer des Telefons der Aufwand für die
    Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt.
    Zusätzlich stellt die Nutzung der alten Telefone eine
    Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt
    werden kann.

    DECT-Telefone nicht betroffen

    Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard sind von
    der Änderung der Zuteilungen der Frequenzbereiche
    nicht betroffen. Sie können noch mindestens bis 2013
    weiterhin problemlos genutzt werden.

    Informationen über den benutzten Standard
    beziehungsweise Frequenzbereich eines schnurlosen
    Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät;
    auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete
    Frequenzbereich angegeben.

    Netzwelt hilft: In der folgenden Tabelle finden Sie eine
    Übersicht der betroffenen Geräte – ohne Gewähr auf
    Vollständigkeit.

    Diese schnurlosen Telefone dürfen ab 1. Januar 2009 nicht mehr verwendet werden.

    Diese Geräte sind noch im Handel erhältlich
    Hersteller – Modell

    Ascom / Belgacom Cordless Classic
    Ascom / Belgacom Cordless Classic AB
    Ascom / Belgacom Twist 125 AB
    DSC-Zettler Zet-Phone 600

    Nicht mehr im Handel erhältlich, aber immer noch in Benutzung
    Hersteller – Modell
    AEG Liberty
    AEG Liberty C
    AEG Liberty CA
    AEG Liberty CLT-3
    AEG Liberty S
    AEG Liberty Flair
    AEG Liberty Flair D
    AEG Liberty Flair DA
    AEG Liberty Viva
    AEG Liberty Viva CA
    AEG Trend 780
    Amstrad CT 200
    Ascom Linga Plus
    Ascom Cordless Classic
    Ascom Twist 125 AB
    Audioline CDL 910G
    Audioline CDL 930G
    Audioline CDL 940G
    Audioline CDL 950G
    Audioline CDL 960G
    Audioline CDL 970G
    Audioline CDL 971G
    Audioline CDL 980G
    Audioline CDL 997G
    Bang & Olufsen BeoCom 5000
    Belgacom Cordless Classic
    Belgacom Cordless Classic AB
    Belgacom Twist 125 AB
    Bosch CT-COM 100
    Bosch CT-COM 157
    Bosch CT-COM 214
    Bosch CT-COM 311
    Bosch CT-COM 316
    Bosch CT-COM 413
    Bosch CT-COM 416
    Bosch CT-COM 612
    Bosch CT-COM 616
    Bosch CTX-TAM 514
    Commodore 150 CT
    Commodore 200 CT
    Commodore 250 CTA
    Commodore CT 300
    Commodore CT 400
    Commodore CT 400 Twin
    Daewoo DCP 1000
    Daewoo DWP 5000
    Daewoo DWP 9000
    Daewoo Supterel 2000
    DeTeWe Twinny
    DeTeWe Twinny Memo
    DeTeWe Twin Tel
    DeTeWe Twinny Plus
    DeTeWe Twinny Nice
    Eurostar Harmony
    Eurostar Travel
    G-Tel Gino
    Grundig CP-500
    Grundig CP-510 AM
    Grundig CP-700
    Grundig CP-800
    Grundig CP-802
    Grundig CP-810 AM
    Grundig CP-980
    Grundig CP-980 S
    Grundig TS-980
    Hagenuk ST 900 DX
    Hagenuk ST 900 KI
    Hagenuk ST 900 KX
    Hagenuk ST 900 SX
    Hagenuk ST 9000 CX
    Hagenuk ST 9000 PX
    Hagenuk ST 9000 ZX
    Intellisys Inno
    Loewe SL-Tel 1000
    Loewe SL-Tel 2000
    Loewe Binatone S3000
    Loewe Binatone S3500
    MBO Alpha 1000 CT
    MBO Alpha 1100 CT
    MBO Alpha 1200 CT
    MBO Alpha 1400 CT
    MBO Alpha 1600 CT
    MBO Alpha 1610 CT
    MBO Alpha 1650 CT
    MBO Alpha 1655 HS Plus
    MBO Alpha 1680 CT
    MBO Alpha 1700 CT
    MBO Alpha 1800 CTA
    Medion MD 9970
    Okano Biggy BS-01
    Okano Sarah CT-962
    Olympia Allegro
    Olympia Concerto
    Olympia Fidelio
    Olympia Fidelio C
    Olympia Fidelio D
    Olympia Fidelio CD
    Olympia Fidelio CDi
    Olympia Fidelio Ci
    Olympia Melody
    Olympia Melody 10
    Olympia Melody de Luxe
    Olympia Melody Voice
    Olympia Mira Plus
    Olympia Mira Voice
    Olympia Rondo
    Olympia Soprano
    Olympia Toscana
    Palladium 832/823
    Palladium CT 962 832/629
    Palladium CT-962 Sarah II
    Palladium Sarah II
    Panasonic KX-T9000BSXG
    Panasonic KX-T9100BSXG
    Panasonic KX-T9100BSXG-S
    Panasonic KX-T9150G
    Panasonic KX-T9200BSXG
    Panasonic KX-T9200BSXG-S
    Panasonic KX-T9250G
    Panasonic KX-T9300G
    Panasonic KX-T9310G
    Panasonic KX-T9320G
    Panasonic KX-T9410G
    Philips Aloris
    Philips CP 1000
    Philips CP 1100
    Philips Patsy Family 1
    Philips Patsy Family 2
    Philips Patsy SET
    Philips Patsy 80k
    Philips TD 9200
    Philips TD 9202
    Philips TD 9203
    Philips TD 9204
    Philips TD 9223
    Philips TD 9274
    Philips TD 9280
    Philips TD 9292
    Philips TD 9294
    Philips TD 9603
    Philips TD 9605
    Philips TD 9694
    Philips TD 9800
    Philips TD 9802
    Philips TD 9804
    Philips TD 9884
    Philips TD 9894
    Privileg Amigo
    Privileg SL 2
    Privileg SL 3
    Privileg SL 4
    Privileg SL 5
    Privileg SL 7
    Privileg SL 7 AB
    Privileg SL 10
    Privileg SL 10 AB
    Privileg 951
    ProTech PCT 1000
    Samsung Topline 100
    Samsung Topline 150
    Samsung Topline 200
    Samsung Topline 250
    Samsung Topline 300
    Samsung Topline 400
    Samsung SP-R 912
    Samsung SP-R 914
    Samsung SP-R 915
    Samsung SP-R 918
    Samsung SP-R 919
    Sanyo CLT 880
    Schneider SST 200
    Schneider SST 800
    Schneider SST 815
    Schneider SST 818
    Schneider SST 820 A/B
    Schneider SST 828 AB
    Serd Quadro
    Serd Quadro/AB
    Siemens Megaset 940
    Siemens Megaset 950
    Siemens Megaset 960
    Sigma CT 900
    Telefunken Modell
    Telefunken CA 6
    Telefunken CA 61
    Telefunken CC 5
    Telefunken CC 51
    Telefunken CS 4
    Telefunken CS 41
    Telekom Sinus 11
    Telekom Sinus 12
    Telekom Sinus 21
    Telekom Sinus 31
    Telekom Sinus 32
    Telekom Sinus 32i
    Telekom Sinus 33
    Telekom Sinus 42
    Telekom Sinus 42i
    Telekom Sinus 42 AB
    Telekom Sinus 51
    Telekom Sinus 52
    Telekom Sinus 53
    Telekom Sinus 53 AB
    Telesys Max
    Telesys TS-5060
    Telesys TS-6060
    Tele 2 iHear
    Topcom Butler 131
    Topcom Butler 136
    Topcom Butler 170
    Topcom Butler 172
    Topcom Cocoon 60
    Topcom Cocoon 65
    Topcom Cocoon 80
    Topcom Cocoon 85
    Topcom Cocoon 85 Duo
    Topcom Cocoon 95
    Topcom Cocoon 95 Duo
    Topcom Cocoon 115
    Uher CT 1 Concept
    Uher CT 1 Comfort
    Uher CT 1 Memo
    Uher CT 1 Plus
    Uher CT 1 Profi
    Uher CT 1 Standard
    Universum SL 9
    Universum SL 11
    Universum SL 12
    Universum SL 12 Duo
    Universum SL 14

    Quelle: netzwelt.de Druckversion ohne Tabelle (PDF)

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